Die weitest gehende Form der rechtlichen und persönlichen Abhängigkeit vor allem der ländlich-bäuerlichen Bevölkerung von einem Grundherrn. Die Leibeigenschaft war erblich und bedeutete die Leistung von Frondiensten, Grundzinsen und weiterer Beiträge beispielsweise in Form von Naturalabgaben. Darüber hinaus unterstanden die Leibeigenen der grundherrlichen Gerichtsbarkeit.
Leibeigenschaft
Design & Code ❤ zwetschke