(auch verkürzt Rat)

Bezeichnung für ein kollegiales Gesetzgebungs- und Verwaltungsgremium zur Durchsetzung der städtischen Selbstverwaltung. Die Mitglieder des Stadtrats wurden als Ratsherren bezeichnet. Die Zusammensetzung und Organisationsstruktur der Räte unterschied sich von Stadt zu Stadt und wurde im konfliktbehafteten Ringen um Einfluss durchaus umgeformt und neuen Verhältnissen angepasst.
Stadtrat
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