Die Möglichkeit, die zeitlichen Sündenstrafen bzw. den Aufenthalt im drohenden Fegefeuer noch zu Lebzeiten durch fromme Werke wie Gebete, Almosen oder Pilgerfahrten zu tilgen. Die Ablassinhalte und Voraussetzungen wurden schriftlich in Urkunden festgehalten und mit den Siegeln der Aussteller bestätigt. Vermehrt wurden auch Geldleistungen zur Ablassgewährung herangezogen, sodass der entstehende Handel den geistlichen Obrigkeiten im Spätmittelalter als neue Finanzquelle diente. Mit den Einnahmen aus dem sogenannten „Petersablass“ konnte sogar der Bau des großen Petersdoms in Rom bezahlt werden. Diese Geschäftspraxis wurde zunehmend gesellschaftlich beanstandet. Die theologische Kritik daran wurde schließlich zu einem Grundelement der Reformation.
Ablass
Aushang einer Ablassurkunde
(© Julia Mandry)
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